AGB's
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, im folgenden „Kunde“ genannt.
(2) Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt nur durch förmliche Auftragsbestätigung durch EXTEND3D zustande. Ein Auftrag gilt jedoch als bestätigt, wenn ohne förmliche Auftragsbestätigung die Lieferung erfolgt. EXTEND3D ist berechtigt, die Annahme eines Angebotes von einer Vorauszahlung bis zur Höhe des Gesamtpreises abhängig zu machen.
(3) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann EXTEND3D diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(4) Zu Änderungen der Liefergegenstände, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen und die EXTEND3D aus technischen Gründen oder aus Gründen der Modellpflege für erforderlich hält, ist EXTEND3D jederzeit berechtigt.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält EXTEND3D sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, EXTEND3D erteilt dazu dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit EXTEND3D das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an EXTEND3D zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die von EXTEND3D genannten Preise ab Werk, in Euro, ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung sowie zuzüglich Mehrwertsteuer in der zum Lieferzeitpunkt gültigen Höhe. Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht.
(3) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung schuldhaft nicht nach oder steht EXTEND3D ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 321 Absatz 1 BGB zu, werden alle noch offenen Forderungen von EXTEND3D gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(5) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Liefer-, Leistungs- und Ausführungsfristen sind für EXTEND3D unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich förmlich etwas anderes vereinbart wird. Insbesondere ist EXTEND3D zuTeillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
(2) Die Einhaltung der von EXTEND3D angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Liefer- oder Leistungszeit so zu bestimmen, dass EXTEND3D ausreichend Zeit und Gelegenheit bleibt, entsprechende Dispositionen zu treffen. Kommt der Kunde – gleich aus welchen Gründen – seiner Verpflichtung zum Abruf von Lieferungen und Leistungen nicht ordnungsgemäß nach, ist EXTEND3D berechtigt, die Leistungszeit und die Losgrößen selbst festzulegen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist EXTEND3D berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) EXTEND3D haftet im Fall des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(6) Eine als verbindlich vereinbarte Frist und gesetzte Nachfristen gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist an eine zur Versendung bestimmte Person übergeben wird, spätestens jedoch bei Meldung der Versandbereitschaft, wenn die Lieferung aus Gründen, die nicht von EXTEND3D zu vertreten sind, verzögert wird.
(7) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer von EXTEND3D. Insbesondere ist EXTEND3D berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn EXTEND3D ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von seinem Zulieferer im Stich gelassen wird. Der Kunde ist in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(8) Alle unvorhersehbaren und von EXTEND3D unverschuldeten Ereignisse oder Hindernisse, die die Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise verzögern, insbesondere Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen im Betrieb von EXTEND3D oder im Betrieb eines Vorlieferanten, unvermeidbare Rohstoffverknappungen, Zerstörungen bereits erbrachter Leistungen durch Dritte oder durch Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben) oder Behinderungen durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand berechtigen EXTEND3D, die Liefer- oder Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Kunde ist unverzüglich über das Leistungshindernis zu informieren. Dauert die Behinderung länger als drei Monate oder wird die Lieferung oder Leistung aus einem der im Beginn von Absatz (8) genannten Gründe unmöglich, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine seitens des Kunden schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstreicht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden sind unverzüglich zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
(9) Verzug von EXTEND3D tritt nur nach förmlicher Mahnung ein, auch wenn für die Lieferung oder Leistung eine Zeit vereinbart ist, die sich nach dem Kalender bestimmen oder berechnen lässt.
(10) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers von EXTEND3D die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) EXTEND3D behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn nicht stets ausdrücklich darauf hingewiesen wird. EXTEND3D ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde EXTEND3D unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, EXTEND3D die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den EXTEND3D entstandenen Ausfall.
(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an EXTEND3D in Höhe des mit EXTEND3D vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von EXTEND3D, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. EXTEND3D wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für EXTEND3D. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht EXTEND3D gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt EXTEND3D das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der ursprünglichen Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde EXTEND3D anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für EXTEND3D verwahrt.
(4) EXTEND3D verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
(5) Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Die Beschaffenheit des Liefergegenstandes ergibt sich abschließend aus der Produktbeschreibung von EXTEND3D. Werbeaussagen und Anpreisungen, die lediglich reklamehaften Inhalt haben, stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
(2) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere muss der Kunde zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte Falschlieferungen, Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung förmlich rügen.
(3) Mängelansprüche für Neuware verjähren binnen 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von EXTEND3D gelieferten Ware beim Kunden. Für den Verkauf gebrauchter Güter wird die Gewährleistungsfrist ausgeschlossen.
(4) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird EXTEND3D die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach eigener Entscheidung entweder nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist EXTEND3D stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(5) Beanstandete Liefergegenstände sind zur Überprüfung und gegebenenfalls Mängelbeseitigung frachtfrei an den von EXTEND3D benannten Bestimmungsort einzusenden. Im Falle berechtigter Mängelrüge werden dem Kunden die entstandenen Transportkosten in erforderlicher Höhe erstattet.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
(7) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Insbesondere stellen mangelhafte Montageanleitungen nur dann einen Mangel dar, wenn sie der ordnungsgemäßen Montage des Liefergegenstandes entgegenstehen. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(8) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von EXTEND3D gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(9) Rückgriffsansprüche des Kunden gegen EXTEND3D bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen EXTEND3D gilt ferner Absatz (8) entsprechend.
(10) Soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart ist, übernimmt EXTEND3D kein Beschaffungsrisiko und gewährt keine Garantien im Rechtssinne.
§ 11 Formvorschriften
Für die Wahrung des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Erfordernisses der förmlichen Mitteilung ist es erforderlich und genügend, wenn die betreffende Mitteilung schriftlich, per Telefax oder elektronisch übermittelt wird.
§ 12 Pflichtverletzungen außerhalb der Gewährleistung
(1) Der Rücktritt des Kunden wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist und/oder EXTEND3D diese nicht zu vertreten hat.
(2) Der Rücktritt vom Vertrag wegen Verletzung einer Nebenpflicht im Sinne von § 241 Absatz 2 BGB ist nur zulässig, wenn EXTEND3D Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und dem Kunden ein Festhalten am Vertrag und die Leistung durch EXTEND3D nicht mehr zuzumuten ist.
(3) Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen außerhalb der Gewährleistung verjähren ein Jahr nach dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von den den jeweiligen Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Begehung der Handlung oder der Pflichtverletzung, soweit nicht aufgrund Gesetzes kürzere Verjährungsfristen gelten.
§ 13 Allgemeine Haftungsbeschränkungen
(1) Schadenersatzansprüche statt der Leistung können nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde EXTEND3D zuvor förmlich eine Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt hat, verbunden mit der Androhung, nach Ablauf der Frist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, und diese Frist fruchtlos verstreicht. Erfüllungsansprüche des Kunden erlöschen mit Ablauf der gesetzten Nachfrist, spätestens jedoch, wenn und sobald der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangt.
(2) Schadenersatzansprüche statt der Leistung wegen Verletzung einer Nebenpflicht im Sinne von § 241 Absatz 2 BGB können nur unter den Voraussetzungen des Rücktrittsrechts gemäß vorstehend § 9 Ziffer 2 geltend gemacht werden.
(3) Soweit eine Schadenersatzhaftung von EXTEND3D oder an deren Stelle ein Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen EXTEND3D in Betracht kommt – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet EXTEND3D, wie folgt: a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn EXTEND3D die Pflichtverletzung zu vertreten hat, b) für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten der Organe und leitenden Angestellten von EXTEND3D sowie für schwerwiegendes Organisationsverschulden, c) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei zumindest grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt, wie folgt: Der Schadenersatz darf den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, der bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die EXTEND3D kannte oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehbar war. d) Ein etwaiger Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in Fällen gemäß vorstehend lit. c) ausgeschlossen, wenn und soweit die Aufwendungen nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen und/oder bei Aufwendungen für weitere Geschäfte, die der Kunde im Hinblick auf die Vertragsbeziehung zu EXTEND3D geschlossen hat.
(4) Die persönliche Haftung der Organe und Angestellten von EXTEND3D, die als Erfüllungsgehilfen tätig werden, ist ausgeschlossen.
(5) Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen EXTEND3D sind ausgeschlossen.
§ 14 Software und Daten
(1) Programme werden, soweit nichts anderes förmlich vereinbart ist, in maschinenlesbarer Form überlassen. Die Rückübersetzung der überlassenen Programme in das Quellenprogramm, insbesondere unter Zuhilfenahme von Debugging-Programmen, ist nicht zulässig.
(2) Programme, Dokumentationen und Datenmaterial sind nur für den internen Gebrauch durch den Kunden bestimmt. Kopien dürfen nur für Sicherungs- oder Archivzwecke oder zur Fehlersuche und unter Einschluss des Schutzrechtsvermerks der Originalkopie angefertigt werden.
§ 15 Sonstiges
(1) Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der Geschäftssitz von EXTEND3D, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
Stand: 13. 7. 2022